Fragen und Antworten

• Kann ein saniertes Leitungssystem nachträglich verändert werden?

Ja, die sanierten Leitungen können von jeder fachlich versierten Person mit der Säge durchtrennt und mit geeigneten Übergängen versehen
werden. Dann kann das Leitungssystem beliebig erweitertlveränden werden. Nach Abschluß der Sanierung wird an zentraler Stelle ein
Hinweisschild angebracht, welches die notwendigen Hinweise beinhaltet.

 

• Wie ist es um die Haltbarkeit der Beschichtung bestellt?

Die zerstörungsfreie Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen auf der Basis von Luft, Strahlmittel und Epoxidharz ist eine einmalige
Maßnahme und muss bei entsprechender Nutzung nicht wiederholt werden. In Trinkwasserleitungssystemen ist die Beschichtung verschleißfrei.

 

• Welche Materialwerkstoffe können saniert werden?

Nach gängiger Norm dürfen nur verzinkte Stahlrohr- und Kupferrohrsysteme saniert werden.

 

• Wie lange dauert eine Sanierung?

Die Dauer einer Sanierung hängt von der vorhandenen Installation ab. Die Anzahl der vorhandenen Leitungen und der beauftragte
Sanierungsumfang bestimmen die Gesamtsanierungszeit. Jedes Haus ist anders.

 

• Wie lange haben die Bewohner kein Trinkwasser?

Die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel von einer bzw. zwei Leitungen/Steigesträngen versorgt. Im Falle der Versorgung
über zwei Leitungen werden die Bewohner immer Trinkwasser in der Wohnung zur Verfügung haben, da abwechselnd an den Leitungen gearbeitet
wird. Wenn im Bad kein Wasser zur Verfügung steht, läuft das Wasser in der Küche und umgekehrt.

 

• Was passiert, wenn Bewohner ihre Bäder erneuert haben wollen?

In WEG's gehören die Bäder etc. zum Sondereigentum. 1m Rahmen einer Erneuerung werden i. d. R. nahe an den Steigleitungen
Wohnungsabsperreinrichtungen installiert. Soweit dieses erfolgt ist, kann die Sanierung, von der Steigleitung her gesehen, hier enden, d. h. das
Sondereigentum wird nicht angetastet.

 

• Was passiert mit Verbrauchszählern/Uhren?

Wasserzähler, soweit es sich um Typen handelt die in der Wand liegen (Unterputzausführung), bestehen aus einem Unterputzkörper und der
Messkapsel. Diese Messkapsel wird ausgebaut und nach der Sanierung wieder eingebaut. Es müssen keine baulichen Maßnahmen erfolgen.

 

• Wie wird verfahren, wenn Leitungsstücke bereits erneuert worden sind?

Soweit es sich um Leitungsstücke aus dem Steigleitungsbereich handelt, stellen diese kein Problem dar. Im Bereich der Leitungsführung in den
Wohnungen kommt es auf den verwendeten Materialtyp an und an welcher Stelle der Austausch erfolgte. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

 

• Wo müssen Wand-/Schachtöffnungen erstellt werden?

Es müssen In der Regel keine Wand - und Schachtöffnungen erstellt werden. Ausnahmen bilden nicht zugängliche Kompensatoren oder auch
Rohrbrüche.

 

• Werden bei der Abwicklung andere Handwerker benötigt?

Es werden zur Umsetzung in der Regel keine zusätzlichen Handwerker benötigt. Die Rohrinnensanierung ist eine Komplettleistung.

 

• Wie hoch ist das Risiko von Rohrbrüchen?

Das Risiko von Rohrbrüchen ist äußerst gering. Jedoch kann niemand durch die Wand schauen und eine Schwachstelle im Vorfeld bereits
erkennen.

 

• Wie wird verfahren, wenn Rohrbrüchen auftreten?

Im Falle einer Undichtigkeit nach dem Reinigen der Leitung, wird die Schadstelle mit Hilfe der Videoendoskopie gesucht und das Rohrstück
freigelegt und repariert. 

 

• Bis zu welchen Leitungsquerschnitten kann saniert werden?

Es können die üblichen, in Gebäuden verbauten Leitungsquerschnitte von DN10 bis DN1 00 (3/8" bis 4") saniert werden.

 

• Wie hoch ist die Schichtdicke der Beschichtung?

Die Schichtstärke richtet sich nach der Aufgabenstellung. In einem Kupferrohrsystem, deren Schadensursache Lochfraß Typ I ist, wird eine
geringere Schichtstärke verwirklicht als in einem Stahlrohrsystem, das durch Materialschwächungen bedingt eine zusätzliche Stärkung durch
die Beschichtung erfahren soll. Zudem sind alte Rohrsysteme i. d. R. überdimensionien, so dass die höhere Schichtstärke nicht nachteilig ist.

 

• Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die mit der Rohrinnensanierung verbundenen Kosten richten sich nach der vorhandenen Installation des betreffenden Objekts. Obwohl von
Außen vergleichbar, kann die Installation im Inneren sehr unterschiedlich sein. Während gleichartig gebaute, mehrgeschossige Wohnobjekte
Kostenvorteile haben, sind niedergeschossige, individuell aufgeteilte Wohnobjekte kostenintensiver. Unverbindliche Kostenansätze liegen in
Abhängigkeit vom Leitungssystem und der Problemstellung zwischen 2.000 und 3.000 EUR pro Wohneinheit. Diese Aussage gilt nicht (!) fLir
Ein- und Zweifamilienhäuser und vergleichbare Objekte.

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